HUT RI ke-62 -
Der Tag der Proklamation der Unabhängigkeit Indonesiens jährte sich am 17. August 2007 zum 62igsten Mal
Feier im Garten des indonesischen Generalkonsulats in Hamburg.
Viele IndonesierInnen und Indonesien-Freunde waren gekommen und man genoss die angenehme Atmosphäre bei indonesischem Essen, indonesischen Tänzen und Musik. Auch der Honorakonsul Dr. Murmann aus Kiel
war anwesend (siehe Foto oben).
Zum Inhalt der Ansprache des Generalkonsuls:
In seiner Ansprache zur Unabhängigkeitsfeier bedankte sich der aus Aceh stammende Generalkonsul Teuku Darmawan, der für 9 Monate direkt nach der Katastrophe vor Ort im Auftrag des Außenministeriums
eine Informations- und Koordnierungsstelle leitete, nochmals für die Unterstützung deutscher Bürger und Organisationen beim Wiederaufbau in den vom Tsunami betroffenen Gebieten in Aceh
und Nias.
In allen Bundesländern seines Zuständigkeitsgebiet bemüht sich das Generalkonsulat um gute Zusammenarbeit. Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit deutschen und indoensischen Unternehmen.
Auch für die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Feierlichkeiten und des Besuchs des Bürgermeisters von Braunschweig in der Partnerstadt Braunschweig, wo es eine seit über 40 Jahrenbestehende DIG gibt
und wo es seit den 60er Jahren eine Kooperation zwischen der TU Braunschweig und dem ITB, der technischen Hochschule in Bandung besteht. Auch in Hamburg hat der neue Generalkonsul bereits viele
Institutionen besucht, darunter den internationalen Seegerichtshof.
Besonders betonte der Generalkonsul die gute Zusammenarbeit mit der Deutsch-Indonesischen Gesellschaft in Hamburg.
Des Weiteren wies der Gedneralkonsul darauf hin, dass demnächst wieder ein ITPC - ein Indonesian Trade and Promotion Center eröffnet wird, um bei deutschen Unternehmen für mehr Importe aus Indonesien
zu werben.
Für deutsch-indonesische Familien berichtete er über die Novelle des ursprünglich noch auf kolonialer Gesetzgebung beruhenden indonesischen Staatsbürgerschaftsgesetzes [verabschiedet am 6. Juli 2006,
März 2007 in Kraft getreten], wonach es nun möglich ist, dass Kinder aus deutsch-indonesischen Familien bis zum 18. Lebensjahr die doppelte Staatsbürgerschaft [kewarganegaraan ganda] gestattet ist.
Außerdem wurden noch weitere, in heutiger Zeit als dekriminatif zu bewertende Aspekte geändert [z.B. eine indonesische Frau, die eine Ehe mit einem Ausländer eingeht und sich dazu entscheidet, die
indonesische Staatsangehörigkeit zu behalten, kann nun als sog. Sponsor (Bürge) für ihren mit ihr in Indonesien lebenden ausländischen Ehemann eintreten, für die es nun auch leichter geworden ist,
die indonesische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Ebenso wurde die Wiedererlangung der indonesischen Staatsbürgerschaft durch dieses neue Gesetz erleichtert. Indonesische Bürger chinesischer Abstammung
müssen nun nicht mehr einen besonderen Nachweis ihrer Staastbürgerschaft erbringen. ].

